Feuerwehr
112
Med. Notfall
112
Polizei
110
Die Übertragung von Brandmeldungen aus Brandmeldeanlagen zur Alarmierungsstelle der Feuerwehr Geislingen ist zulässig, wenn diese Anlagen im Einvernehmen mit der Feuerwehr Geislingen unter Beachtung der Norm DIN 14675 (Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb) errichtet und betrieben werden.
Die an Aufbau und Betrieb einer BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen zwischen dem Auftraggeber und den zuständigen Stellen eindeutig geklärt und festgelegt werden, z. B. Bauaufsichtsbehörde (bauordnungsrechtliche Auflagen), Brandschutzdienststelle (feuerwehrspezifische Bestimmungen), Versicherer (feuerversicherungstechnische Klauseln). Hierzu sind, soweit erforderlich, festzulegen:
Diese Mindestanforderungen können auch die Notwendigkeit einer Abnahme (z. B. durch die Brandschutzdienststelle) und/oder baurechtliche Prüfungen durch behördlich anerkannte Sachverständige einschließen.
Da die Planung einer BMA von den Anforderungen der Abnahmestelle abhängen kann, ist es wichtig, dass diese so früh als möglich mit einbezogen wird.
Die Ergebnisse der Absprachen zu den Mindestanforderungen für das Konzept der BMA sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Die Dokumentation ist als Grundlage für die Planung nach Abschnitt 6 DIN 14675 zu erstellen. Die Verantwortlichkeit für das Konzept der BMA und für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation liegt beim Auftraggeber der BMA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann.
Der Auftraggeber (oder sein Vertreter) und/oder die kompetente Fachfirma, die für das Konzept der BMA und die Dokumentation zuständig sind, müssen ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse zu deren Erarbeitung besitzen.
Der Arbeitgeber hat entsprechend seinen Pflichten nach dem Arbeitsschutzrecht entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Es sind Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt.
die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen.
Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes:
Join us: Werde Teil unseres Jugendfeuerwehr-Teams
Du solltest mindestens 10 Jahre alt sein und Lust auf interessante Workshops haben, die Dich zu einem qualifizierten Feuerwehrmann machen. Dabei wirst Du Freunde finden und Kameradschaft erleben. Im Vordergrund steht die Ausbildung – wir versichern Dir aber: Der Spaß kommt hier nicht zu kurz!
Außerdem solltest Du mittwochs ab 18 Uhr Zeit haben:
da finden 14-tägig unsere Übungsdienste statt – in den ungeraden Wochen.
Klingt interessant für Dich?
Dann komm doch mittwochs einfach mal vorbei. Wir freuen uns auf Dich!